Badeordnung
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbecken Swatten Weg 10.
Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen und bei Gruppenbesuchen sind die Vereins-, Übungs- oder Gruppenleiter, bei den Schwimmübungsstunden der Schulen sind die aufsichtsführenden Lehrpersonen für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
Bitte behandeln Sie die Badeeinrichtung pfleglich. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Schwimmkursveranstalter bzw. die Erziehungsberechtigten des Schulkindes für den Schaden.
Organisatorisches
Vor Beginn des Schwimmunterrichts sind Umkleideräume, Duschen und das Schwimmbecken auf ordentlichen Zustand zu überprüfen. Besondere Vorkommnisse oder Verunreinigungen sind auf dem Aushangzettel zu dokumentieren, eine Verschmutzung des Wassers des Schwimmbeckens ist sofort zu melden (Tel.: 040/84 05 16 30 / Haustelefon Nr. 14 oder 12 Herr Lüpnitz oder Silvia Behr Tel.: 040/83 67 99).
Die ÜbungsleiterInnen sind dem Verein gegenüber verpflichtet, aktuelle Nachweise über die Retterfähigkeit und Erste-Hilfe-Ausbildung als Nachweis für die Landesunfallkasse vorzulegen. Bei Ablauf muss eine neue Bescheinigung ohne Aufforderung vorgelegt werden.
Die zugewiesenen Zeiten sind Wasserzeiten und sind aus Rücksicht auf die anderen Teilnehmer unbedingt einzuhalten.
Nach Ende der Schwimmzeit ist die Schwimmhalle abzuschließen oder an die Leitung der nachfolgenden Gruppe zu übergeben. Die letzte Gruppe abends hat alle Tore, auch das Parkplatztor, zuzumachen und mit dem Transponder am Empfänger an der rechten Torseite zu verschließen. Falls in der nebenstehenden Turnhalle noch Licht brennen sollte, sind die Turnhallenbenutzer verpflichtet, abzuschließen.
Hygiene
Der gesamte Umkleide-, Schwimmbecken- und Duschbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Diese sind im Eingangsbereich auszuziehen.
Vor der Benutzung des Schwimmbeckens müssen alle Teilnehmer gründlich und mit Seife duschen, die KursleiterInnen der Kinderkurse/ die LehrerInnen müssen sich vergewissern, dass die Kinder geduscht haben.
Seit dem 1. Februar 2011 müssen alle Teilnehmer verpflichtend eine (Textil- oder Silikon-)Badekappe tragen.
In der Schwimmhalle, in den Dusch- und Umkleideräumen darf nicht gegessen und getrunken werden.
Für Kinder bis zu 3 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben, bei älteren Kindern sollten Aquawindeln bei vermutetem Bedarf getragen werden.
Haftung
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht durch den Verein gehaftet.
Stand: Februar 2011